Kontrollorgan baulicher Zivilschutz

Das Kontrollorgan für den baulichen Zivilschutz prüft Schutzraumgesuche, erteilt Genehmigungen, beurteilt Befreiungen, führt Abnahmen durch und prüft Anpassungen an bestehenden Schutzräumen.

Schutzraumbau, Ersatzbeiträge und Ausgleichsgebiete

Wir sind als Kontrollorgan für den baulichen Zivilschutz zuständig für Auskünfte zum Schutzraumbau, die Durchführung von Verfahren betreffend Ersatzbeiträge sowie die Ausgleichsgebietsplanung. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich prüfen wir Schutzraumgesuche, führen die erforderlichen Abnahmen und periodischen Kontrollen durch, bearbeiten Verfahren zur Erhebung von Ersatzbeiträgen und erstellen die Ausgleichsgebietsplanung.

So sichern wir die Schutzraumdichte und entlasten Gemeinden in einem fachlich anspruchsvollen Aufgabengebiet.

Severino Varallo

Abteilungsleiter Bau & Recht

044 512 43 76
E-Mail

Leistungsübersicht

  • Auskünfte zum Schutzraumbau
  • Prüfung von Schutzraumgesuchen und Erteilung von Genehmigungen
  • Beurteilung von Befreiungen und Anpassungen
  • Abnahmen und periodische Kontrollen
  • Bearbeitung von Ersatzbeitragsanträgen
  • Ausgleichsgebietsplanung

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