Baurecht
Prüfung von Baugesuchen, Beratung der Beteiligten und Durchführung sämtlicher Baukontrollen.
Das Kontrollorgan für den baulichen Zivilschutz prüft Schutzraumgesuche, erteilt Genehmigungen, beurteilt Befreiungen, führt Abnahmen durch und prüft Anpassungen an bestehenden Schutzräumen.
Wir sind als Kontrollorgan für den baulichen Zivilschutz zuständig für Auskünfte zum Schutzraumbau, die Durchführung von Verfahren betreffend Ersatzbeiträge sowie die Ausgleichsgebietsplanung. In Zusammenarbeit mit dem Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich prüfen wir Schutzraumgesuche, führen die erforderlichen Abnahmen und periodischen Kontrollen durch, bearbeiten Verfahren zur Erhebung von Ersatzbeiträgen und erstellen die Ausgleichsgebietsplanung.
So sichern wir die Schutzraumdichte und entlasten Gemeinden in einem fachlich anspruchsvollen Aufgabengebiet.
Weitere Fachgebiete im Bereich Bau & Recht
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Brandschutz
Brandschutzbehörde und Qualitätssicherung in den Stufen QSS 1 und QSS 2 aus einer Hand.
Liegenschaftsentwässerung
Prüfung, Beratung und Abnahme von privaten und gewerblichen Entwässerungsanlagen.
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